Wallbox-Förderung durch KfW


Feb/2021

Seit dem 24. November 2020 haben Eigenheimbesitzer, Vermieter, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften und Mieter die Möglichkeit, einen Zuschuss für privat genutzte Ladestationen bei der  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.

Hier erfahren Sie, für welche Modelle es Geld vom Staat gibt. Neben den Ladestationen der großen Automobilhersteller finden sich solche von kleineren bzw. speziellen Anbietern. Weitere Ergänzungen der Liste sind tagesaktuell möglich.

Mit 900 Euro gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses sowie der damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden. Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen und Strom aus erneuerbaren Quellen bereitstellen, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage. Zudem muss sie intelligent steuerbar sein. Die Anträge können seit dem 24. November 2020 gestellt werden. Der geförderte Kauf der Wallbox ist erst nach Antragstellung möglich.

Update 01/2022:

Das Förderprogramm 440 wird von der KfW aktuell leider nicht mehr vergeben. Ob dieses Programm wieder aufgenommen wird und neue Fördergelder erhält, ist noch unklar. Zumindest kurzfristig ist keine Erhöhung des Budgets für dieses Förderprogramm zu erwarten. Auch ob es wieder für Privatpersonen Fördergelder geben wird, ist ungewiss.

Bitte beachten Sie, dass diese allgemeine Information eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzt und Sie dazu die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen sollten.

Bildmaterial: Adobe Stock, 379605271, OrthsMedien
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