Neue Pendler­pauschale


Feb/2021

Wer viele Kilometer bis zu seinem ersten Arbeitsplatz zurücklegen muss kann sich ab 2021 über eine erhöhte Pendlerpauschale freuen.

Ab dem 1. Januar 2021 gelten folgende Regelungen auf dem Weg zur Arbeit:

  • Für die ersten 20 Kilometer gilt weiterhin die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer
  • Die über 20 hinaus anfallenden Kilometer dürfen dann mit 0,35 Euro abgerechnet werden
  • Für die Abrechung gilt nach wie vor die einfache Strecke pro Arbeitstag

Ab 2024 wird die Entfernungspauschale dann ab dem 21. Kilometer sogar auf 0,38 Euro erhöht. Diese Pauschale soll dann zunächst bis 2026 gelten.

Bitte beachten Sie, dass diese allgemeine Information eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzt und Sie dazu die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen sollten.

Bildmaterial: Adobe Stock, 398595105, Sushiman
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