Wolfsburger Doppelherz


Okt/2021

Plug-in-Hybridfahrzeuge – von den Gegnern verteufelt, von den Dienstwagenfahrern geliebt und vom Staat gefördert. Letzterer hat über sein Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für eine neue Förderrichtlinie vorgelegt. Daraus geht hervor, dass sich ab dem 01.10.2022 die Voraussetzungen zur Förderung der Plug-in-Hybridfahrzeuge noch einmal verschärfen werden. Der Fokus soll zukünftig stärker auf der Nutzung des elektrischen Antriebs liegen. Reichweitenangebote von mindestens 60 Kilometern sind dann Pflicht für die Hersteller. Gerade für Dienstwagenfahrer, die dank der steuerlichen Begünstigung nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern müssen, ein wichtiger Aspekt bei der Wahl des nächsten Modells. Wir haben uns daher bei der Marke Volkswagen umgeschaut, was das für die Nummer eins im Flottenmarkt bedeutet …

Der Arteon Shooting Break eHybrid ist die Top-Kombi-Variante der Wolfsburger und unser Testfahrzeug auf den Straßen von Molde in Norwegen. Der Plug-in-Hybrid verfügt über einen 1,4-l-Turbobenziner und einen Elektromotor, der seine Energie aus einer 13 kWh großen Batterie bezieht. Beide Motoren ermöglichen zusammen bis zu 218 PS und 400 Nm. Norwegen als Vorzeigeland beim Thema Elektromobilität bietet mit seinem allgemeinen Tempolimit von 80 Stundenkilometer beste Voraussetzungen für die Nutzung dieser Technik. Mit unserem Arteon werden wir tatsächlich mit nur einem Ladevorgang während der Mittagspause den ganzen Tag im E-Modus fahren. Die elektrische Reichweite liegt aktuell bei 59 Kilometern (WLTP).

Was sind die zukünftigen Anforderungen?

Bei der neuen Förderrichtlinie soll laut Entwurf die Regelung zu Plug-in-Hybridfahrzeugen strenger gefasst und der Fokus auf dem elektrischen Antrieb gelegt werden. Aktuell müssen Plug-in-Hybride entweder nach WLTP-Messungen mindestens 40 Kilometer elektrisch fahren oder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Zukünftig soll das CO2-Kriterium entfallen und die Vorgabe einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 60 Kilometern greifen. Ab dem 01.01.2024 müssen dann sogar Mindestreichweiten von 80 Kilometern erreicht werden, um förderfähig zu sein.

Für den Arteon würden dann aktuell tatsächlich keine Vergünstigungen mehr möglich sein. Wir haben daher direkt bei einem Verantwortlichen aus der Projektsteuerung Hybridantriebe von Volkswagen nachgefragt …

Also Entwarnung für alle Arteon Fans, es wird zeitversetzt auch für das Topmodell der Marke hinsichtlich der staatlichen Vergünstigungen weitergehen. Die zweite Generation PHEV kommt in 2023 mit den Nachfolgemodellen von Tiguan, Passat und Arteon. Zusammengefasst lassen sich für Dienstwagenfahrer folgende Volkswagen Modelle zukünftig auch weiterhin mit einem begünstigten Steuersatz von 0,5 Prozent fahren:

Fazit

Die Marke Volkswagen wird, anders als mancher Wettbewerber (unter anderem hat Mercedes auf der IAA Mobility angekündigt, keine neuen PHEV mehr zu entwickeln), an der Brückentechnologie Plug-in-Hybrid auch zukünftig festhalten. Ab 2023 wird dafür die nächste Evolutionsstufe gestartet. Damit verbunden versprechen die Wolfsburger dann noch mehr Reichweite und kürzere Ladezeiten.

Bildmaterial zur Verfügung gestellt von: Volkswagen AG

Text: Markus R. Groß

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